http://surfbruch.npage.de
So habe ich ein nagelneues Board vom Surfhändler
Surf+Snowcenter Augsburg bekommen auf dem schaden bleibe ich wohl sitzen der Händler verweigert jegliche Gewährleistung.
Transportschaden
-
-
Wie jetzt er verweigert Gewährleistung?
Wenn es ein Transportschaden ist, sofort den Spediteur kontakten. Meist besteht eine Transportversicherung, die Verpackung unbedingt aufheben!
Und am Händler dranbleiben, wenn Schrott geliefert wird, ist er in der Verantwortung. Soll er die Kiste wieder abholen lassen und ein Ersatzboard liefern. Oder Kohle wieder raustun.Auf den ersten Blick ist das Board Schrott, so leid es mir tut...
Gruß
Totti
-
Auf den ersten Blick ist das Board Schrott, so leid es mir tut...
Gruß
Totti
Könnte man schon reparieren, wäre aber ziemlich aufwändig, selbst wenn das Decklaminat noch intakt ist. Nach meiner Einschätzung Totalschaden.
Immer der gleiche Grund: beim Transportieren tonnenweise Bierkasten auf die Boards packen.:D
Gruss
Robi -
-
auf deinem Link ganz oben sind ja noch mehr Bilder. Sind die paar Stückchen Pappe und Blasenfolie Alles womit es verpackt war?
Dann ist das schon große Faulheit des Verkäufers, anderseits hätte man den Schaden gleich bei Annahme sehen könnenGrDoc
-
-
Das Board wahr noch in einem Karton eingepackt und mit Folie und Luftpolsterfolie umwickelt. Aus dem Karton der äußerlich heil
wahr habe ich das Board noch raus genommen da war der Schaden durch die Folien nicht zu sehen. Da hab ich dem Fahrer das Ding blöderweise abgezeichnet.schade wenn es zwei hälften gewesen wären hätte ich es wohl gesehen -
Also, wenn Surf+Snowcenter Augsburg ein seriöser Händler sein möchte, sollte er sich schleunigst darum kümmern...
Und Du kontakte sofort den Spediteur.
@ robi: Sicher, reparabel ist alles. Aber das kann ja so nicht ausgehen, die komplette Nase ist weggebrochen...
Selbst Reparaturkosten stehen in keinem Verhältnis.@ Saphir: Wo wohnst Du? Ich bin dir gerne bei einem entsprechenden Gutachten behilflich, wenn es benötigt wird. Geht ja gar nicht sowas...
-
Das sich hier Surf+Snowcenter Augsburg da aussen vor hält, ist mir Rätselhaft. Bis zur Klärung werde ich dort KEINEN EURO hinterlassen !
viel Erfolg Saphir
-
Transportschäden sind super ärgerlich, denn es gibt da eine große Baustelle, die wir auch erst teuer bezahlen mussten:
Speditionen akzeptieren (in der Regel) nur dann Transportschäden, wenn man vor den Augen des Fahrers den Karton auspackt und dann SOFORT den Schaden reklamiert. Ansonsten kann die Spedition immer argumentieren, der Schaden wäre nachträglich dem Material zugefügt worden.
Das führt bei uns nicht selten dazu, dass wir uns mit einem angepissten Fahrer auseinandersetzen müssen, da wir grundsätzlich ALLES in seinem Beisein auspacken. Und wenn er gerade so sechs, sieben Testboards gleichzeitig anliefert, kann das schon mal dauern... Ist aber egal, weil wie gesagt: Sonst kommt man mit seinen Ansprüchen (in der Regel) nicht durch. Und auch dem Shop sind dann natürlich die Hände gebunden. Dass die Jungs jetzt auf stur schalten ist natürlich doof. Auf der anderen Seite kann man sie ja auch nicht dafür verantwortlich machen, dass jemand während des Transports Bierbänke auf einem Board lagert?
So hart und ungerecht das nun auch ist: Ich befürchte, du wirst auf dem Schaden sitzen bleiben.
Bei uns hat übrigens fast jedes dritte angelieferte Board einen Schaden. Das spricht in meinen Augen dafür, doch mal wieder einen Shop persönlich zu besuchen?
Gruß
Alexander -
So hart und ungerecht das nun auch ist: Ich befürchte, du wirst auf dem Schaden sitzen bleiben.Bei soviel Ignoranz vom Händler würde ich aber gewaltig ein Faß aufmachen...
Bei uns hat übrigens fast jedes dritte angelieferte Board einen Schaden. Das spricht in meinen Augen dafür, doch mal wieder einen Shop persönlich zu besuchen?Oder einfach mal die Spedition wechseln, ich habe eine Quote von 1% aktuell. Und das mit einer Auslieferung am nächsten Werktag zu einem Sparpreis.
-
-
Hallo Saphir,
ich würd die ganze Sache schon einmal mit einem Anwalt bereden so wie sich Shop und Spedition verhalten.
Das ist meiner Ansicht nach die einzige Möglichkeit da etwas zurückzubekommen.
Viele Grüße
Michael -
Hi Totti,
1% Ausfallquote mit Lieferung bis zum nächsten Tag ist nicht schlecht... Wie heißt die Spedition?
Wir haben ja leider keinen Einfluss darauf, mit welcher Spedition wir Sachen angeliefert bekommen. Nach meiner Erfahrung ist das aber ohnehin egal, das sind alles Baustellen...
Sich den Rat eines Anwalts einholen ist bestimmt nicht schlecht. Aber wenn der nicht nur aufs Geld verdienen aus ist und die AGBs der Spedition liest, wird er zum gleichen Ergebnis kommen...
Gruß
Alexander
-
Bei soviel Ignoranz vom Händler würde ich aber gewaltig ein Faß aufmachen...
Oder einfach mal die Spedition wechseln, ich habe eine Quote von 1% aktuell. Und das mit einer Auslieferung am nächsten Werktag zu einem Sparpreis.
hi totti,
meinst du lorenz overnight express? bisher kamen alle sachen von dir heil bei mir an...
grüße
stefan
-
Hi Totti,
1% Ausfallquote mit Lieferung bis zum nächsten Tag ist nicht schlecht... Wie heißt die Spedition?
Der Name hilft dir nicht, denn Speditionen unterliegen einem Regionalprinzip. Ich kann von hier versenden und auch bei dir abholen lassen mit deren Partner zu mir.
10er für ein Segel, 20er für ein Board, incl. wohlgemerkt. Da berechnen mir die großen Importeure deutlich mehr, wenn ich da was bestelle... -
OK! Verstehe! 10er und 20er sind aber echt sehr gute Preise!
Ach und noch was: DENK AN DIE BILDER
Gruß
Alexander
-
-
Hi,
die Verantwortung liegt beim Händler (auch wenn er vielleicht nichts für den Schaden kann). Der muß sich mit der Spedition auseinandersetzen.
Ich packe Boards grundsätzlich in Anwesendheit des Fahrers aus. Unser letztes Board hatte auch einen Schaden, wurde aber sofort vom Händler beglichen.
Wenn sich sowohl Händler, als auch Spedition weigern den Schaden zu regulieren, bleibt nur der Rechtweg (mit unsicherem Ausgang, Ärger , Zeit- und Geldverlust)
-
Hi,
die Verantwortung liegt beim Händler (auch wenn er vielleicht nichts für den Schaden kann). Der muß sich mit der Spedition auseinandersetzen.
Das ist Unsinn !
In dem Moment, wo der Kunde (wichtig ist, dass er auch der tatsächliche Empfänger ist) mit seiner Unschrift nicht nur den Empfang, sondern sogar die Unversehrtheit der Ware, quittiert, ist der Keks gegessen. Da gibt es wirklich keinen Rechtsanspruch, man ist auf Kulanz seitens der Spedition, bzw. des Händlers angewiesen. -
Das ist Unsinn !
In dem Moment, wo der Kunde (wichtig ist, dass er auch der tatsächliche Empfänger ist) mit seiner Unschrift nicht nur den Empfang, sondern sogar die Unversehrtheit der Ware, quittiert, ist der Keks gegessen. Da gibt es wirklich keinen Rechtsanspruch, man ist auf Kulanz seitens der Spedition, bzw. des Händlers angewiesen.Das ist auch nicht ganz richtig, es hat anders lautende Gerichtsurteile gegeben. Sinngemäß hat man eine Zeit X, einen Schaden nachzumelden. Niemand kann verlangen, daß Du 10 Pakete im Beisein des Fahrers auspackst und vollständig kontrollierst.
Airlines handeln genauso. Transportschaden muß theoretisch sofort gemeldet werden und es heißt auch meist in den Beförderungsbestimmungen so, daß die im Nachhinein nicht mehr anerkannt werden. Dem ist aber nicht so. Ich packe sicher nicht am Airport all meine Boardbags aus, habe aber nie Probleme mit der Regulierung gehabt, wenn noch mal was war.Völlige Ignoranz seitens des Händlers in diesem Fall sollte mich jetzt aber doch sehr wundern, oder es war sonst noch was. Heftig, einen Kunden jetzt so im Regen stehen zu lassen. Wirft kein gutes Licht...
-
Das ist auch nicht ganz richtig, es hat anders lautende Gerichtsurteile gegeben. Sinngemäß hat man eine Zeit X, einen Schaden nachzumelden. Niemand kann verlangen, daß Du 10 Pakete im Beisein des Fahrers auspackst und vollständig kontrollierst.
Sobald "normale" Vorgaben überschritten sind (viele Pakete, Airlines, Annahme durch den Nachbarn, Bedrohung etc.) weicht das sicherlich ab. Aber in diesem speziellen Fall ist die Rechtslage eindeutig. Der Händler kann sich als Versender an die Spediton, bzw. deren Versicherung wenden, wird dann aber nix. Und mit der Unterschrift erklärt der Annehmende (in diesem Fall sogar nach tatsächlicher Prüfung) die Unversehrtheit.
-
-